Mittellandkanal - Vereinbarungen der Region mit Garbsen und Seelze

Im September 2024 hat die Regionsversammlung grünes Licht für Vereinbarungen mit Garbsen und Seelze gegeben. Die örtlichen Radwege sollen an den radverkehrstauglich auszubauenden Betriebsweg am Mittellandkanal angeschlossen werden.

Ein Radweg am Mittellandkanal (MLK) sowie am Stichkanal Seelze soll 2,5 - 3 Meter breit geplant werden. Möglich werden soll der Bau durch Anträge der Region Hannover auf eine großzügige 90 %-Förderung des Bundes aus Mitteln der Wasserwirtschaft. Die Zustimmung fehlt noch.

Der Mittelelandkanal ist in Garbsen, Seelze und Hannover schon jetzt eine häufig genutzte durchgehende Radwegverbindung - fast ohne Kreuzungen, ohne Bettelampeln. Die Oberfläche entspricht aber nicht den Anforderungen für einen Alltagsradverkehr. In Seelze fehlt es darüber hinaus an den Anbindungen in die Stadtteile. Nur sehr sportliche Menschen überwinden steile Treppen und Schutzplanken.

Der Radweg am Kanal soll asphaltiert werden, bestehende Anschlüsse sollen barrierefrei umgebaut und fehlende geschaffen werden.

Die Stadt Garbsen hat die erforderliche Planungsvereinbarung mit der Region Hannover unterzeichnet, für Seelze erwarten wir einen entsprechenden Schritt.

Wir danken dem "Motor" Region Hannover. In Seelze sind riesige Verbesserungen zu erwarten, wir könnten es auch einen Radschnellweg Seelze- Hannover nennen. Eine Entscheidung über die Route des Radschnellweges Garbsen-Hannover wird weiterhin politisch in Hannover ausgebremst. Der Rat der Stadt Garbsen hat die Routenführung in Garbsen beschlossen.

In den Medien
- Vereinbarungsentwürfe der Region Hannover
- Übersichtspläne aus 2023

Stand Februar 2024

https://garbsen-seelze.adfc.de/neuigkeit/mittellandkanal-vereinbarungen-der-region-mit-garbsen-und-seelze

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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