E-Scooter, E-Roller oder Tretroller mit Elektromotor

Elektrokleinstfahrzeuge frei

Mit der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr“ sind die Elektroroller seit Juni 2019 im Straßenverkehr legal zu nutzen.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange wie Airweels, Hoverboards oder E-Skatebords. Deren Nutzung ist auf private Flächen begrenzt. Ob hierzu noch eine Regelung erfolgt ist offen.

Folgende Regeln müssen bei E-Scootern eingehalten werden, egal ob es ein eigenes Fahrzeug oder nur ausgeliehen ist.

# Mindestalter: 14 Jahre
# Höchstgeschwindigkeit 20 km/h, die zu verantwortende Geschwindigkeit zur Vermeidung von Unfällen wird sehr oft wesentlich niedriger sein.
# Eine zweite Person darf nicht mitbefördert werden.
# Benutzung nur auf Radwegen oder (wenn keine Radweg vorhanden ist) oder der Straße (Fahrbahn für Kraftfahrzeuge).
# Die Benutzung von Gehwegen (also auch Fußgängerzonen) ist nicht erlaubt.
# Gehwege mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer erlaubt“ dürfen nicht benutzt werden.
# Gehwege mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dürfen befahren werden.
# Die Fahrzeuge müssen versichert werden und mit der „Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge“ gekennzeichnet werden.
# Beim Kauf auf die Pflichtausstattung achten, also mindestens Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängigen Bremsen, Glocke, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren.
# Es ist kein Führerschein erforderlich
# Es ist kein Fahrradhelm erforderlich, er wird jedoch empfohlen.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagte im Dezember 2018: „Deutsche Radwege taugen nicht einmal für die sichere Abwicklung des vorhandenen Radverkehrs. Wenn ab 2019 zusätzlich eine Welle von E-Scooters durch die Innenstädte holpert, werden wir sehr unschöne Szenen und viele Unfälle erleben. Wenn Minister Scheuer die Radwege für Elektrofahrzeuge freigibt, dann muss er auch für Hunderttausende Kilometer neuer Radwege mit top-gepflegtem Belag und Überholbreite sorgen.“

Zuletzt aktualisiert am 21.08.2019

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