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Neue StVO ab 28. April gültig

Neue Regeln auf unseren Straßen. Wichtig wird das Zusammenspiel von Autofahrenden und Radfahrenden.
Wichtige Punkte
- Kfz-Fahrer*innen müssen einen festgeschriebenen Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten! . Damit greift die StVO unsere langjährige Forderung auf.
- Für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe gelten höhere Bußgelder von bis zu 100 Euro.
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t festgeschrieben!
- Bußgelderhöhung für das Radfahren auf Gehwegen auf 55 bis 100 Euro.