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BIKE-Flash soll Radelnde schützen – unzulässig / verboten!
Aus Sicht der Radelnden, der Kraftfahrzeuge, Lkw beim Abbiegen
Überraschung in der HAZ:
Bund-Länder-Fachausschuss Verkehr: Die Blinkanlage kann mit anderen Verkehrseinrichtungen verwechselt werden und Verkehrsteilnehmer irritieren, also unzulässig.
Niedersächsisches Verkehrsministerium: Man darf eine solche Anlage nicht ohne Genehmigung aufstellen.
Die Garbsener Stadtverwaltung bleibt gelassen.
Mehr in der HAZ Garbsen und HAZ Hannover.